Ihr bekommt es sicher aus den Nachrichten mit, wie eifrig derzeit über das Thema „Jugendschutz & Videospiele“ debattiert wird. Während Stoiber dem Bundesrat einen Gesetzesvorschlag eingereicht hat (der absurderweise sogar den Begriff „Killerspiele“ beinhaltet!), wollen Bund und Länder mit der Leyen-Laschet-Initiative ein Sofortprogramm in Gang bringen. Noch ist es zu früh, um ausgiebig darüber zu diskutieren. Bevor nichts richtig beschlossen ist, wollte ich eigentlich keine einzige Zeile dazu tippen, die den Disput zum Thema anregen könnte, auch wenns prinzipiell gehörig in den Fingern juckt. Allerdings bin ich auf eine Aussage gestoßen, die ich euch an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte. Der Deutsche Kulturrat hat sich zum Thema geäußert und schreibt in einer offiziellen Mitteilung folgendes: Zur Zeit beobachten wir mit Sorge, wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Computerspielen einzuschränken. Es ist gut, wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gestärkt wird. Ebenso ist zu begrüßen, wenn der Handel stärker in die Pflicht genommen wird, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf die Kennzeichnung hinzuweisen. Weiter muss ein besonderes Augenmerk auf die Verstärkung der Medienkompetenz gerichtet werden. Bei der Debatte um Gewalt in Computerspielen darf aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele. Der deutsche Kulturrat kann Gedanken lesen! Zumindest meine.